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Rechtsichere Baustellensicherung

 

in Österreich: STVO §89 + §90

Kontrolle der Baustellen-absicherung ist für Baufirmen echter Selbstschutz!

Die rechtlichen Konsequenzen, für Bauarbeiten an einer Straße oder im Gehwegbereich sind hoch, sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen. Das österr. Recht sieht dann Strafrechtliche Verurteilungen für die unmittelbar verantwortlichen Bauleiter und Poliere vor. 

Der Regelfall sind Verwaltungsstrafen, die Dauerdelikte darstellen und täglich bestraft werden. Kleinere Abweichungen von Verkehrsbescheid, stellen eine verwaltungsrechtliche Übertretung dar und aufsummiert ergibt sich pro Baustelle eine Strafe in der Höhe von bis zu € 3.000,–

 

Beispiele für solche Bauarbeiten:

  • Gehweg- oder Straßenbauarbeiten

  • Grabungen für Kanal, Wasser, Gas, Elektrizität, Fernwärme, Hausanschlüsse

  • Aufstellung von Gerüsten oder Containern

  • Baustellenabsicherungen und Baustelleneinrichtungen für Hochbauten

Das Problem?

Man benötigt zwar eine Bewilligung gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung (StVO) wenn man eine Baustelle an einer Straße oder einem Gehweg errichtet und es gibt auch Vorgaben und grobe Richtlinien, was zur Baustellenabsicherung benötigt wird, aber eben nicht rechtssicher. Genau hier fangen die Probleme für die ausführenden Unternehmen an! Es gibt schlicht keine Verbindliche Vorgabe in der STVO, die jeder Baufirma eine klare Auflistung der notwendigen Beschilderungen, Bauzäune und Absicherungsmaßnahmen geben würde, nach der die sich halten könnte.

Das Ergebnis:

95% aller Baustellen in Österreich sind in Punkto Passantensicherheit falsch beschildert und nicht oder zu wenig abgesichert. Sollte es daher zu einem Unfall kommen, sitzt meist der Bauunternehmen am dünneren Ast, weil es nicht oder nur sehr schwer nachweisen kann, ALLE NÖTIGEN Sicherheitsmaßnahmen, Beschilderungen und Absicherungen getätigt zu haben, um den Unfall zu vermeiden. Die Strafen treffen daher fast immer das Bauunternehmen oder die Bauherren.

Die Lösung:

Ein frei williges regelmäßiges Monitoring, der Absicherung durch externe Prüfer! Das bringt für Baufirmen mehr Planungssicherheit und in jedem Fall mehr Rechtssicherheit. Deswegen unterstützen wir, die Initiative GEHWEG SICHTBAR SICHER von Ethik pro Austria zusammen.

Kontrolle der Baustellen-absicherung ist für Baufirmen echter Selbstschutz!

IG-control GmbH bietet hier praktische Hilfestellung bei der rechtssicheren Beantragung, Errichtung und Absicherung von Baustellen an Straßen und Gehwegen und anderen hoch frequentierten Orten. Zusätzlich erfolgt auf Wunsch ein terminisiertes Monitoring und die Überprüfung bereits bestehender Baustellen in Hinblick auf Verkehrs- und Passantensicherheit.

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